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   BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78   

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https://dejure.org/1979,3957
BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78 (https://dejure.org/1979,3957)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1979 - 6 B 70.78 (https://dejure.org/1979,3957)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1979 - 6 B 70.78 (https://dejure.org/1979,3957)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Hinterbliebenenrente der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf den Unterhaltsbeitrag - Anspruch einer schuldlos geschiedenen Ehefrau auf den Unterhaltsbeitrag - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75

    Beamter - Beurlaubung ohne Bezüge - Weihnachtszuwendung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Im übrigen hat der Gesetzgeber bei der Regelung der jährlichen Sonderzuwendung einen besonders weiten Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - [Buchholz 237.0 § 90 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 10]).
  • BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74

    Weihnachtszuwendung - Anrechnungsregelung - Beamte auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Im übrigen hat der Gesetzgeber bei der Regelung der jährlichen Sonderzuwendung einen besonders weiten Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - [Buchholz 237.0 § 90 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 10]).
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Sie ist vielmehr durch die von anderen Versorgungsleistungen abweichende rechtliche Ausgestaltung des Unterhaltsbeitrages sachlich gerechtfertigt, der keinen Alimentationscharakter hat, sondern lediglich ein Härteausgleich dafür ist, daß die schuldlos oder aus überwiegendem Verschulden des Ehemannes geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert (BVerwGE 41, 207 [210]).
  • BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages in Höhe

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Dies ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift das nicht aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (BVerwGE 40, 78 [81]).
  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 22.68

    Erhöhung einer Witwenrente - Gewährung einer Unterhaltsbetrages

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Sie tritt an die Stelle der Unterhaltsleistung des verstorbenen Beamten und führt zu einer entsprechenden Minderung des Unterhaltsbeitrages des Dienstherrn (vgl. Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 22.68 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24] sowie Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG 2 B 6.71 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 26]).
  • BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
    Sie tritt an die Stelle der Unterhaltsleistung des verstorbenen Beamten und führt zu einer entsprechenden Minderung des Unterhaltsbeitrages des Dienstherrn (vgl. Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 22.68 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24] sowie Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG 2 B 6.71 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 26]).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 14 CS 08.2828

    Unterhaltsbeitrag; Änderung der Verhältnisse (Bezug einer Witwenrente an

    Die Witwenrente tritt somit an die Stelle der Unterhaltsleistung des Verstorbenen (BVerwG vom 2.7.1979 ZBR 1979, 371).

    Sie tritt folglich an die Stelle der Unterhaltsleistung des Verstorbenen und führt nicht zu einer Anrechnung auf den zustehenden Unterhaltsbeitrag, sondern zu einer Minderung des Unterhaltsbeitrages (BVerwG vom 2.7.1970 Buchholz 232 § 125 BBG 1957 Nr. 24; BVerwG vom 10.8.1971 Buchholz 232 § 125 BBG 1957 Nr. 26; BVerwG vom 2.7.1979 ZBR 1979, 371; Fischbach, BBG 1957, 3. Auflage 1965, Anm. 9 zu § 125; Richtlinien zur Auslegung des § 125 BBG 1957 Nr. 9, abgedruckt bei Ule, Beamtenrecht, 1. Auflage 1970, § 125 BBG 1957; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., Erl. 2.11 zu § 86 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

    Der Grundbetrag der Sonderzuwendung wird gemäß § 7 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung - SZG - ebenfalls anders als bei der geschiedenen Ehefrau (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Juli 1979 - BVerwG 6 B 70.78 - [ZBR 1979, 371]) - in Höhe der vor Anwendung von Anrechnungsvorschriften zustehenden laufenden Versorgungsbezüge gewährt (vgl. Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 22 Rz 5; Kümmel, a.a.O., § 22 Rz 23; vgl. im übrigen auch Nr. 1 Abs. 1 Nr. 3 BhV F. 1979).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 35.81

    Bemessung des Unterhaltsbeitrages für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen

    Mithin handelt es sich bei der Berücksichtigung des Bezugs einer Geschiedenenwitwenrente im Rahmen der Bemessung des Unterhaltsbeitrages gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. um eine Begrenzung des Versorgungsanspruchs selbst und nicht um eine Anrechnung (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1979 - BVerwG 6 B 70.78 - [ZBR 1979, 371]).
  • VG Augsburg, 30.09.2008 - Au 2 S 08.1077

    Unterhaltsbeitrag für schuldlos geschiedene Ehefrau eines Berufssoldaten;

    Eine solche Rente ist ein (teilweiser) Ersatz für die Unterhaltsleistung des früheren Ehegatten, so dass sie den Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag entsprechend vermindert (vgl. BVerwG vom 2.7.1979 ZBR 1979, 371).
  • VG Augsburg, 10.03.2009 - Au 2 K 08.1042

    Unterhaltsbeitrag für schuldlos geschiedene Ehefrau eines Berufssoldaten;

    Eine solche Rente ist ein (teilweiser) Ersatz für die Unterhaltsleistung des früheren Ehegatten, so dass sie den Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag entsprechend vermindert (vgl. BVerwG vom 2.7.1979 ZBR 1979, 371).
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